Der 1. Januar 2018 hat der Sportwelt eine neue Möglichkeit geboten. Mit der Streichung des Cannabinoids CBD (Cannabidiol) von der Liste der verbotenen Substanzen wurde dem Wunsch vieler Spitzensportler entsprochen, welche von den regenerationsfördernden Eigenschaften von CBD profitieren wollten.
Der 1. Januar 2018 war leider auch der Beginn vieler Missverständnisse. Wir haben bereits in einem früheren Blog darüber geschrieben, was Sportler beim Kauf von CBD-Produkten beachten müssen. Ein erster Dopingfall einer amerikanischen Triathletin, die eine THC-hältige CBD-Creme für den positiven Dopingfall, der ihr sechs Monate Sperre einbrachte, verantwortlich machte, rüttelte die Szene auf.
Mit der Aktualisierung der WADA-Dopingliste für das Jahr 2020 hat die WADA das Thema "Cannabinoide" nun noch einmal präzisiert.
In der Substanzklasse "S8. Cannabinoide" wurde der Wortlaut präzisiert. Alle natürlichen und synthetischen Cannabinoide sind verboten, einschließlich jeglicher Zubereitungen aus Cannabis oder synthetischen Cannabinoiden. Die einzige Ausnahme stellt Cannabidiol (CBD) dar, das nicht verboten ist. Jedoch sollten sich Sportlerinnen und Sportler bewusst sein, dass CBD aus Cannabispflanzen extrahiert wird und CBD-Produkte undefinierbare Mengen an ∆9-Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten können. THC ist im Wettkampf verboten und lange im Urin nachweisbar.